Aufnahmebedingungen
1.) Aufnahmegebühren (einmalig) - Neu-Mitglieder zahlen derzeit keine Aufnahmegebühr - zeitlich begrenzte Aktion!
2.) Test–Mitgliedschaft für Jugendliche
Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bietet der TCW Jugendlichen eine Test-Mitgliedschaft ohne Aufnahmegebühren gegen Zahlung des Mitgliedsbeitrages an. Die Umlage wird nicht erhoben.
3.) Passive Mitgliedschaft / fördernde Mitgliedschaft
Eine passive Mitgliedschaft kann nach schriftlichem Antrag beim geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden. Sie ist für solche Fälle gedacht, bei denen Mitglieder durch besondere Gründe nicht regelmäßig am Spielbetrieb teilnehmen können. Besondere Gründe sind z.B. Umzug aufgrund beruflich bedingter Versetzungen oder schwere Krankheiten und Verletzungen.
Das passive Mitglied hat nicht die Umlage (s. Ziff. 10) zu zahlen. Fällig wird nur der normale Mitgliedsbeitrag. Das Mitglied hat kein Stimmrecht.
Wenn aber am Spielbetrieb teilgenommen wird, ist die Umlage für das jeweilig ganze Geschäftsjahr fällig oder die für die Nichtmitglieder geltenden Platzbenutzungs-Gebühren sind zu entrichten.
4.) Mitgliedsbeiträge – (jährlich – fällig April/Mai)
Anmerkungen
Mitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, sind als Jugendliche (§ 2 FO) zu behandeln, wenn sie
1. für einen Beruf ausgebildet werden oder
2. eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können oder
3. den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst leisten oder
4. freiwillig für eine Dauer von nicht mehr als drei Jahren Wehr- oder Polizeivollzugsdienst leisten, der an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes abgeleistet wird, oder
5. eine vom Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Entwicklungshelfergesetzes ausüben oder
6. ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres leisten.
In den Fällen der Nummern 3 bis 5 ist Voraussetzung, dass durch die Aufnahme des Dienstes oder der Tätigkeit eine Berufsausbildung unterbrochen worden ist.
Gem. § 2 der Finanzordnung werden Beiträge + Umlagen im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Sollten sie einen Wechsel Ihrer Bankverbindung vornehmen, bitten wir Sie, uns diesen Sachverhalt umgehend mitzuteilen. Bei einer Änderung Ihrer Anschrift ist entsprechend zu verfahren.